Die EU-Richtlinie zur Netzwerk- und Informationssicherheit II (NIS2) wurde konzipiert, um den Geltungsbereich der NIS-Richtlinie von 2018 zu erweitern. Obwohl sie bisher noch nicht in deutsches Recht überführt wurde, muss sie spätestens im Oktober 2024 in Kraft treten und befindet sich derzeit im Gesetzgebungsverfahren.
Auch wenn kleine Unternehmen mit weniger als 50 Mitarbeitern und einem Umsatz von weniger als 10 Millionen Euro nicht direkt von dieser Richtlinie betroffen sind, könnten sie dennoch indirekte Auswirkungen spüren, zum Beispiel wenn sie Teil einer Lieferkette sind, auf die die NIS2 zutrifft.
Wir können hier schnell helfen:
Bei Zweifel über Betroffenheit von NIS2 Kontakt zu Behörden herstellen.
Vorbereitungen zur Umsetzung von NIS2 in Ihrem Unternehmen durchführen.
Security Audits durchführen.
Fragen zu NIS2? Melden Sie sich gerne! Wir stehen Ihnen mit Rat und Tat zur Seite!
BSI Infos: https://t1p.de/jfb8x